Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten des EU AI Act (Artikel 50) verbindlich. Für Hotels und Restaurants sind drei Bereiche relevant: Chatbots, AI-generierte Bilder und Videos — und, deutlich seltener, Texte.
Bereich eins: Gespräche mit AI
Wenn Gäste mit einem Chatbot, einem digitalen Concierge oder einem AI-Telefonassistenten interagieren, müssen sie klar erkennen können, dass sie mit einer AI sprechen. Ein einfacher, gut sichtbarer Hinweis genügt — er muss nur da sein, bevor der Gast es selbst herausfinden muss.
Bereich zwei: Bilder und Videos
AI-generierte oder wesentlich durch AI veränderte Darstellungen können kennzeichnungspflichtig sein. Besonders sensibel wird es bei Bildern realer Zimmer, Speisen oder Anlagen: Wenn AI den tatsächlichen Eindruck von Ausstattung, Lage oder Qualität wesentlich verändert, drohen neben der Kennzeichnungspflicht auch wettbewerbsrechtliche Risiken wegen irreführender Werbung. Wichtig zu verstehen: Ein AI-Hinweis heilt keine Irreführung. Ein Zimmer, das auf dem Foto größer, heller oder besser ausgestattet wirkt als in Wirklichkeit, bleibt auch mit Kennzeichnung ein Problem. Deshalb gilt bei uns der Grundsatz: AI-Content für Hotels muss ehrlich sein — Stimmung, Saison und Perspektiven dürfen inszeniert werden, die Substanz des Hauses nicht verfälscht.
Bereich drei: Texte
Hier ist die Aufregung meist unbegründet. Zimmerbeschreibungen, Angebotstexte und Social Posts fallen in der Regel nicht unter die Kennzeichnungspflicht, solange ein Mensch sie prüft und verantwortet.
Warum sich Sorgfalt lohnt
Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten sieht die Verordnung Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Realistischer als das Maximalbußgeld ist für die meisten Betriebe allerdings das Abmahnrisiko durch Wettbewerber — und der Vertrauensverlust bei Gästen, die sich getäuscht fühlen.
Unsere Empfehlung für die Praxis
Inventur machen (wo entstehen bei Ihnen AI-Inhalte?), Kennzeichnung dort einbauen, wo Gäste mit AI interagieren, bei Bildern und Videos auf ehrliche Darstellung achten und im Zweifel freiwillig kennzeichnen. Und: Das Team schulen, damit diese Regeln im Alltag auch gelebt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Detailfragen empfehlen wir die Abstimmung mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.
Schulungen, damit Ihr Team diese Regeln im Alltag lebt, unter /schulungen.
